Förderprogramm Wallboxen im gewerblichen Bereich (KfW 441)


Nachdem die KfW die Förderung der Wallboxen im privaten Bereich im Oktober 2021 eingestellt hat, gibt es seit November nun ein Programm für die Förderung im gewerblichen Bereich.

Der „für den Kauf und die Installation von Lade­stationen, die nicht öffentlich zugänglich sind“ und „für das Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Beschäftigten“ dient, wird mit ein „Zuschuss bis zu 900 Euro pro Ladepunkt“ gefördert, wobei die Förderung „für Unternehmen und kommunale Unter­nehmen, freiberuflich Tätige und gemein­nützige Organisationen“ gewährt wird.

Informationen dazu finden Sie auf:

Das KfW-Zuschussportal – Ladestationen für Elektrofahrzeuge (KfW441)

Wie immer gilt:

  1. Planung
    1. Anzahl Ladepunkte
      1. Budget
      2. Max. Leistung
      3. Komplexität des Vorhabens (Leitungswege, Erweiterung Verteiler etc.)
    2. Lastmanagement – Verteilung Leistung dyn. auf Ladepunkte
    3. Zugang Mitarbeiter, ggf. RFID Hausausweis
    4. Integration Gebäudemanagement
    5. Auswahl Wallboxtyp(en)
    6. Steuerliche Beratung
  2. Beantragen bei der KfW
  3. Einholung von Angeboten
    1. Elektriker
    2. Wallboxen
    3. Leistungserhöhung
    4. RFID Integration
  4. Warten auf Zusage der KfW
  5. Bestellung Wallbox / Elektriker / Leistungserhöhung /RFID Integration
  6. Installation /Anmeldung oder Anzeige beim Netzbetreiber
  7. Sammeln aller Belege (PDF oder notfalls auch JPG)
  8. Im Zuschussportal alle Belege hochladen und damit das KfW Verfahren abschließen
  9. Mit der Überweisung ist das Verfahren abgeschlossen

Zu beachten ist bei allen Förderungen, dass hier gewisse Rahmenbedingungen einzuhalten sind. Hier findet man die nötigen Nachweise (je nach Rechtsform unterschiedlich):

KfW-Zuschussportal: Nachweise für Unternehmen

Siehe zur Planung auch Installation einer Wallbox und Wallboxen et.al.


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